Medienbeauftragte/r

Schulischer Medienbeauftragter
 

Der erfolgreiche Einsatz der neuen Medien im eigenen Unterricht setzt eine Erweiterung technischen und medienpädagogischen Kompetenz und auch die Offenheit für neue Formen in der unterrichtlichen Vermittlung voraus. Für die innerschulische Koordinierungs- und Entwicklungsarbeit sind darüber hinaus moderative Kompetenzen erforderlich. Diese Anforderungen können nicht immer vorausgesetzt, sondern müssen sicherlich in vielen Fällen erweitert werden. Sie werden hier aufgelistet, um das Aufgabenfeld der Medienbeauftragten deutlich zu beschreiben: Im Vordergrund soll nicht vorrangig die technische Kompetenz stehen. Vielmehr ergibt die nachfolgende Abfolge die Gewichtung der Aufgaben der Medienbeauftragten.

 

1. Medienpädagogische Kompetenz


Medienbeauftragte sollen

Im Bereich der Methodik können mit neuen Medien nicht nur traditionelle Unterrichtsformen unterstützt, sondern auch neue Formen des Lernens gefördert werden, in denen Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich und selbständig Wissens- und Handlungskompetenz erlangen. Der Medienbeauftragte soll aufzeigen, wie die neuen Medien die Planung und Umsetzung zunehmend offener Lernsituationen etwa in Form von Stationen- oder Projektarbeit unterstützen. Der Computer wird dabei weniger als Lese- und Präsentationsmaschine, sondern immer mehr als Arbeitsgerät eingesetzt.
 

Im konkreten Unterricht werden alle drei Handlungsfelder der Medienpädagogik vertreten sein. Deren Gewichtung wird sich stets unterscheiden. In diesem Zusammenhang soll der Medienbeauftragte darauf hinweisen, dass bei der Planung und beim Einsatz der neuen Medien diese Aufgabenfelder reflektiert werden.
 

2. Moderative Kompetenz
 

In Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den mit koordinierenden Aufgaben betreuten Kolleginnen und Kollegen wird die Einrichtung und Leitung einer aktiven Gruppe ein wesentliches Ziel sein. Diese entwickelt die schulinterne Medienarbeit und ihre Evaluation und treibt sie weiter voran.

Dafür braucht der Medienbeauftragte u. a. folgende moderative Kompetenzen bzw. Funktionen:

3. Technische Kompetenz
 

Pädagogen sind keine Techniker. Dennoch ist es erforderlich, dass die Medienbeauftragten an den Schulen für ihre Aufgaben aktuelle Soft- und Hardwarekenntnisse haben, die sie befähigen,