Medien Recht
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Formular zur Einverständniserklärung zur Fotonutzung in der SchuleJede Schule ist heute auch im Internet präsent. Werden Bilder auf Webseiten in Schülerzeitungen, Flyern, Plakaten o.a. von Schülern, Eltern, Lehrern oder Gästen und/oder deren Namen einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht, bedarf es der Zustimmung. Die Veröffentlichung von Bildern oder personenbezogener Schüler- und Lehrerdaten oder Daten von Erziehungsberechtigten im Internet, ist im datenschutzrechtlichen Sinne eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte.
In der Regel müssen hier die Erziehungsberechtigen zustimmen. |
Fotokopieren in der Schule - Was ist erlaubt?Für das Fotokopieren in Schulen gelten neue Regeln. Eine Broschüre der Kultusministerkonferenz und des VdS Bildungsmedien e. V. fasst die aktuellen Richtlinien für den Unterrichtsalltag übersichtlich, prägnant und verständlich zusammen. |
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Haben Sie ein Plagiat-Problem in Ihrer Schule?Nie war es so einfach wie heute, sich Materialien, Zitate und ganze Facharbeiten aus dem Internet zu besorgen. Was ist ein Original, was ein Plagiat? Für Lehrkräfte ist die Entscheidung und die Kontrolle nicht immer ganz einfach. |
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(Komplette) Filme im Unterricht - Rechtliche Regelungen zur unterrichtlichen NutzungDer Einsatz von Filmen im Unterricht wirft immer wieder Fragen auf, die einer urheberrechtlichen Beurteilung bedürfen. In diesem Zusammenhang werden sehr viele unterschiedliche Meinungen – oftmals von Kommentatoren ohne juristische Ausbildung – diskutiert, die regelmäßig zur Verwirrung beitragen. |
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GEMA - Musik in der Schule rechtssicher verwendenZur Wahrung der Urheberrechte an Musikwerken ist der Verein GEMA zuständig. |
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Freie Musik im InternetLeicht verständlich erklärt der Autor Marco Medkour wichtige Hintergründe rund um das deutsche Urheberrecht und die Rolle der Verwertungsgesellschaften. Im Anschluss wird praxisnah erläutert, unter welchen Bedingungen Musik legal und kostenlos aus dem Internet heruntergeladen, kreativ verarbeitet und im Rahmen von Medienprojekten genutzt und veröffentlicht werden darf. mehr... |
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Computer NutzungsordnungSobald die Computer- und Internetnutzung einen wesentlichen Bestandteil des schulischen Angebotes darstellt (Vielzahl von Computern, mehrere Standorte, häufige Nutzung, Nutzung auch außerhalb des Unterrichts), ist es ratsam, die "Spielregeln" zur Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur durch eine Nutzungsordnung zu regeln, die von den Schülerinnen und Schülern sowie - bei Minderjährigen - von deren Erziehungsberechtigten unterschrieben wird. Wenn an einer Schule lediglich eine sehr begrenzte Zahl von Rechnern zur Verfügung gestellt wird (zwei oder drei Computer) und eine Nutzung nur im Rahmen des Unterrichts zu schulischen Zwecken und stets unter Aufsicht des Lehrpersonals erfolgt, kann eine Nutzungsordnung einschließlich der Einwilligungserklärungen von Schülerinnen und Schülern sowie der Eltern entbehrlich sein. Insoweit sind die allgemeinen Regeln der Schulordnung und die schulrechtlich Eingriffsbefugnisse der Lehrkräfte in der Regel ausreichend.mehr auf Lehrer-Online... |
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Aktuelle Fälle und Fragestellung aus dem Bereich Medien und Recht |
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Alles was (Urheber)-Recht ist.Informieren Sie sich über das Urheberrecht im schulischen Kontext. |
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