Medien Recht

Formular zur Einverständniserklärung zur Fotonutzung in der Schule

Jede Schule ist heute auch im Internet präsent. Werden Bilder auf Webseiten in Schülerzeitungen, Flyern, Plakaten o.a. von Schülern, Eltern, Lehrern oder Gästen und/oder deren Namen einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht, bedarf es der Zustimmung.

Die Veröffentlichung von Bildern oder personenbezogener Schüler- und Lehrerdaten oder Daten von Erziehungsberechtigten im Internet, ist im datenschutzrechtlichen Sinne eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte.

In der Regel müssen hier die Erziehungsberechtigen zustimmen.
Hier finden Sie eine Vorlage zur Einverständniserklärung.

Öffnen der Datei Einverstaendniserklaerung_Foto.pdf Einverstaendniserklaerung_Foto.pdf



Fotokopieren in der Schule - Was ist erlaubt?

Für das Fotokopieren in Schulen gelten neue Regeln. Eine Broschüre der Kultusministerkonferenz und des VdS Bildungsmedien e. V. fasst die aktuellen Richtlinien für den Unterrichtsalltag übersichtlich, prägnant und verständlich zusammen.

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Haben Sie ein Plagiat-Problem in Ihrer Schule?

Nie war es so einfach wie heute, sich Materialien, Zitate und ganze Facharbeiten aus dem Internet zu besorgen. Was ist ein Original, was ein Plagiat? Für Lehrkräfte ist die Entscheidung und die Kontrolle nicht immer ganz einfach.
Die Lösung: Spezielle Software, die auf Klick die Quellen im Web findet.

  Das Medienzentrum Bielefeld berät Sie gern auf Anfrage.

Weitere Informationen zum richtigen Umgang mit Zitaten und Quellen finden Sie hier...



(Komplette) Filme im Unterricht - Rechtliche Regelungen zur unterrichtlichen Nutzung

Der Einsatz von Filmen im Unterricht wirft immer wieder Fragen auf, die einer urheberrechtlichen Beurteilung bedürfen. In diesem Zusammenhang werden sehr viele unterschiedliche Meinungen – oftmals von Kommentatoren ohne juristische Ausbildung – diskutiert, die regelmäßig zur Verwirrung beitragen.
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GEMA - Musik in der Schule rechtssicher verwenden

Zur Wahrung der Urheberrechte an Musikwerken ist der Verein GEMA zuständig.
Auch für Bildungseinrichtungen gibt es einge Dinge zu beachten.
GEMA + Schule



Informationen über
Vergütungen für urheberrechtlich geschützte Inhalte nach § 52a UrhG

Für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke (z.B. Musik, Fotos, Bilder, Literatur etc.) durch Schulen ist im Allgemeinen eine Vergütung an den Rechteinhaber zu zahlen.
Die Länder und die urheberrechtlichen Verwaltungsgesellschaften haben einen Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52 a Urhebergesetz geschlossen. Der Vertrag gilt auch für die kommunalen Schulen und stellt sicher, dass diese ihre urheberrechtlich geschützten Werke über das Schulintranet Unterrichtsteilnehmern zur Veranschaulichung für Zwecke des Unterrichts zugänglich machen können.
Weitere Infos Öffnen der Datei Filme_im_Unterricht.pdf



Freie Musik im Internet

Leicht verständlich erklärt der Autor Marco Medkour wichtige Hintergründe rund um das deutsche Urheberrecht und die Rolle der Verwertungsgesellschaften. Im Anschluss wird praxisnah erläutert, unter welchen Bedingungen Musik legal und kostenlos aus dem Internet heruntergeladen, kreativ verarbeitet und im Rahmen von Medienprojekten genutzt und veröffentlicht werden darf. mehr...



 


Computer Nutzungsordnung

Sobald die Computer- und Internetnutzung einen wesentlichen Bestandteil des schulischen Angebotes darstellt (Vielzahl von Computern, mehrere Standorte, häufige Nutzung, Nutzung auch außerhalb des Unterrichts), ist es ratsam, die "Spielregeln" zur Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur durch eine Nutzungsordnung zu regeln, die von den Schülerinnen und Schülern sowie - bei Minderjährigen - von deren Erziehungsberechtigten unterschrieben wird. Wenn an einer Schule lediglich eine sehr begrenzte Zahl von Rechnern zur Verfügung gestellt wird (zwei oder drei Computer) und eine Nutzung nur im Rahmen des Unterrichts zu schulischen Zwecken und stets unter Aufsicht des Lehrpersonals erfolgt, kann eine Nutzungsordnung einschließlich der Einwilligungserklärungen von Schülerinnen und Schülern sowie der Eltern entbehrlich sein. Insoweit sind die allgemeinen Regeln der Schulordnung und die schulrechtlich Eingriffsbefugnisse der Lehrkräfte in der Regel ausreichend.mehr auf Lehrer-Online...



Aktuelle Fälle und Fragestellung aus dem Bereich Medien und Recht

Lehrer-Online



 


Alles was (Urheber)-Recht ist.

Informieren Sie sich über das Urheberrecht im schulischen Kontext.





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